Recht
Arbeitnehmererfindungsrecht
Recht
Arbeitnehmererfindungsrecht
Erfindungen von Arbeitnehmern unterliegen in Deutschland dem Arbeitnehmererfindungsgesetz. Dieses regelt, welche Erfindungen unter die gesetzlichen Bestimmungen fallen, unter welchen Bedingungen das Recht an der Erfindung von einem Arbeitnehmer an den Arbeitgeber übergeht und welche Rechte und Pflichten für den Arbeitnehmer an den Arbeitgeber daraus entstehen. Wir beraten und unterstützen Sie bei der Entwicklung und Implementierung individueller Vergütungssysteme und vertreten Sie auch in streitigen Verfahren.
Ansprechpartner
TECHNIK