Patentrecht

Recht

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Wir beraten Sie von der Erstanmeldung bis zum Erteilungsbeschluss, vor dem Deutschen Patent- und Markenamt, dem Europäischen Patentamt, dem Bundespatentgericht, dem Bundesgerichtshof sowie anderen internationalen Behörden des gewerblichen Rechtsschutzes und Gerichten.

Bei dem Verfassen von Anmeldungen sind wir die direkte Zusammenarbeit mit Erfindern und Patentabteilungen gewohnt. Wir passen uns dabei an Ihre Drafting Guidelines, Fristenvorgaben sowie Ihre IT-Umgebung an. Bei der Formulierung der Anmeldung haben wir auch im Blick, dass diese die Grundlage für Nachanmeldungen in anderen Ländern bilden könnte, in denen andere Erfordernisse bestehen.

Wir betreuen die Patentfamilie, die aus der Erstanmeldung entstanden ist, und achten bei den Erwiderungen auf Prüfungsbescheide sehr genau auf die Zulässigkeit von Änderungen, die Beibehaltung der Priorität sowie familienkonformen Argumentationslinien. Genau wie bei dem Verfassen der ursprünglichen Anmeldung haben wir auch während der Betreuung stets eine potentielle Durchsetzung des Patents im Auge und formulieren entsprechend. Sie profitieren dabei von unseren umfangreichen Erfahrungen in Patentverletzungsfällen.

Das Führen von Einspruchs- und Nichtigkeitsverfahren bildet aufgrund der vielen Patentverletzungsstreitigkeiten einen Schwerpunkt unserer Arbeit. Ein erheblicher Teil der Nichtigkeitsklagen, die jährlich beim Bundespatentgericht anhängig gemacht werden, stammt aus unserer Kanzlei.

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