Recht
Designrecht
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Designrecht
Design spielt eine immer wichtigere Rolle für den Erfolg von Produkten. Denn selbst bei technischen Erzeugnissen basieren Kaufentscheidungen oft maßgeblich auf einem ansprechenden Erscheinungsbild. Viele Unternehmen betreiben daher einen erheblichen Aufwand, um mit dem Design ihrer Produkte den Geschmack der Abnehmer zu treffen – ein Aufwand, den es sich zu schützen lohnt. Tatsächlich ist ein effektiver Schutz gerade in Deutschland durch eingetragene Designs und in der EU durch Gemeinschaftsgeschmacksmuster verhältnismäßig schnell und günstig zu erlangen. Eingetragene deutsche Designs und Gemeinschaftsgeschmacksmuster können zudem bis zu 25 Jahre lang aufrechterhalten werden.
Wir beraten Sie individuell und entwickeln eine maßgeschneiderte nationale und internationale Anmeldestrategie für einen bestmöglichen Schutz Ihrer Designs. Darüber hinaus erstellen wir Gutachten zur Schutzfähigkeit und zur Verletzung von Designschutzrechten.
Auch in Streitverfahren betreffend Designs haben wir fundierte Erfahrung und können Sie in Verletzungsverfahren, insbesondere auch in einstweiligen Verfügungsverfahren und außergerichtlichen Vorverfahren, wie auch in Rechtsbestandsverfahren optimal beraten.
Ansprechpartner
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Ralf Emig
Berlin
Patentanwalt, European Patent and Trademark Attorney, UPC Representative
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Felix Gross
Berlin
Patentanwalt, European Patent and Trademark Attorney, LL.M., UPC Representative
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Matthias Hoffmann
Leipzig
Patentanwalt, European Patent and Trademark Attorney, UPC Representative
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Frederick Kramer
Frankfurt am Main
Patentanwalt, European Patent and Trademark Attorney, UPC Representative
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Andreas Tanner
München
Patentanwalt, European Patent and Trademark Attorney, LL.M., UPC Representative
TECHNIK